Sie befinden sich hier:
Schulabschlüsse
Schulabschlüsse

Schulabschlüsse

Höhere schulische Abschlüsse gewinnen zunehmend an Bedeutung: zur Erweiterung früher erworbener Abschlüsse, zur Aufnahme einer Berufsausbildung, zur Vorbereitung eines Studiums oder einfach nur zur Persönlichkeitsbildung. Sie sind eine Voraussetzung für größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und auch für persönliche Anerkennung.

Wer als Erwachsener die erste schulische Bildungsphase bereits abgeschlossen hat und später einen höherwertigen schulischen Abschluss anstrebt, hat die Möglichkeit, diesen nachträglich zu erwerben.

Schulabschluss verpasst? Da lässt sich etwas machen.

Wer die Schule ohne Schulabschluss verlassen hat oder wer nachträglich einen höheren Schulabschluss erwerben will, kann dieses Ziel über den Zweiten Bildungsweg im Rahmen von Lehrgängen in Teilzeitform an der Abendschule erreichen. Der Zweite Bildungsweg an der Kreisvolkshochschule Spree-Neiße ist kostenfrei. Für Lernmaterial fallen anteilig Kosten an.

Einzelheiten zum Zweiten Bildungsweg sind in der "Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges" vom 6. Juli 1998 in der Fassung vom 30. September 2015 geregelt. Diese Verordnung und zusätzliche Materialien sind auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport MBJS abrufbar.

Für die Aufnahme an eine Einrichtung des Zweiten Bildungswegs wird empfohlen, sich zunächst von einem staatlichen Schulamt oder einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges ausführlich beraten zu lassen. Aufnahmeprüfungen gibt es nicht. Die Aufnahme erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung.

Für die Aufnahme in einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges gibt es folgende Voraussetzungen:

- Mindestalter: 17 Jahre
- Aufnahme frühestens ein Jahr nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (zehn Schuljahre)
- bei Nachweis des Hauptschulabschlusses/der Berufsbildungsreife (oder eines gleichwertigen Abschlusses) ist Aufnahme in das dritte Semester des Bildungsganges möglich
- Nachweis der Berufstätigkeit von mindestens 6 Monaten oder
- gleichgestellte Tätigkeiten.

Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.

Onlineanmeldungen sind nicht möglich. Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, lückenlosem Werdegang und aktuellem Bewerbungsfoto sowie dem Nachweis zur Berufstätigkeit bzw. Ersatzzeiten können bis Ende März eingereicht werden.
Es wurden leider keine Kurse gefunden.