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Die Satzung und die Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Spree-Neiße erkenne ich an. *
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Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung der Kreisvolkshochschule Spree-Neiße weiterverarbeitet werden.*
Teilnahmebedingungen
Die ausgewiesenen Entgelte beziehen sich auf Vollzahler. Ermäßigungen der Teilnehmer- und Benutzerentgelte werden auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise für folgende Personengruppen gewährt:
75% Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII sowie dem Asylbewerbergesetz
25% Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende
Bei Gewährung von Ermäßigungen darf ein Mindestbetrag von 17,00 € des Teilnehmerentgeltes nicht unterschritten werden. Die Entgelte für Anmeldung, Bestätigungen, Prüfungen und Material werden nicht ermäßigt.
Für Arbeitsmittel und Ausstattungsgegenstände, die von der Kreisvolkshochschule des Landkreises Spree-Neiße zur Verfügung gestellt werden, können Zuschläge erhoben werden. Für ausgegebene Kopien in den einzelnen Veranstaltungen sind 0,05 € je Kopie zu entrichten.
Die Kursentgelte sind mit der Anmeldung, spätestens am 1. Unterrichtstag zu entrichten. EC-Karten-Zahlung ist in allen Regionalstellen möglich.
Die vollständige Entgeltordnung wurde im Spree-Neiße-Kurier Dezember 2005 veröffentlicht.
Teilnahmebestätigungen werden ausgefertigt, wenn mindestens 80 % der Lehrveranstaltung besucht wurden. Die Kreisvolkshochschule des Landkreises Spree-Neiße übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstählen, Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum. Für alle Kursteilnehmer gilt die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes. Das Rauchen in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt.
Die Kreisvolkshochschule des Landkreises Spree-Neiße hat das Recht Kurse, die nicht mindestens mit 10 Teilnehmern belegt sind, abzusagen. An Feiertagen und in den Schulferien des Landes Brandenburg finden in der Regel keine Kurse statt. Kurse, die im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes nicht zur Grundversorgung zählen, werden kostendeckend gestaltet.
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